Teilnahmebedingungen spotlight PROFESSIONALS

spotlight PROFESSIONALS bezeichnet den Profi-Wettbewerb für kommerziell produzierte und eingesetzte Spots und Formate der Bewegtbildkommunikation, eingereicht von Werbeagenturen, Filmproduktionen, Werbetreibenden etc. (im Folgenden Einsender genannt).

Im Wettbewerb werden die Beiträge durch die Fachjury, die sich aus den Bereichen Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Werbung zusammensetzt, bewertet. Eine Auswahl der Wettbewerbsbeiträge wird zusätzlich durch eine Publikumsjury beurteilt.
Fachjury und Publikumsjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Mehrfachauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.

Im Wettbewerb werden die Beiträge in den Kategorien
TV & KINO
TRAILER / TEASER / TRENNER
WEB & MOBILE

DIGITALE KAMPAGNE
MOBILE / APP

ANIMATED COM
DIGITALE INNOVATION

durch die Fachjury, die sich aus den Bereichen Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Werbung zusammensetzt, bewertet.

 

In den Kategorien
TV & KINO
TRAILER / TEASER / TRENNER
WEB & MOBILE
ANIMATED COM

wird eine Auswahl der Wettbewerbsbeiträge zusätzlich durch die Publikumsjury beurteilt.

Fachjury und Publikumsjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Mehrfachauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.

 

 

KATEGORIEN

Wettbewerbsbeiträge sind alle zu werblichen Zwecken gestalteten Formen der Bewegtbildkommunikation, die, den folgenden Kategorien zugeordnet, eingereicht werden können und nach dem 01.10.2015 im deutschsprachigen Raum erstmalig gesendet, bzw. zur Einschaltung gekommen sind.

 

Kategorie 1
TV & KINO

Einzelspot oder Spotserie
-->  TV- und/oder Kino- Einzelspot (max. 90 Sek.)
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising
-->  TV- und/oder Kino- Spotserie (max. 150 Sek.)
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising; Motiv-Variationen einer sich durch zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee (siehe WICHTIG)

 

Kategorie 2
TRAILER / TEASER / TRENNER

-->  Trailer & Teaser   (max. 180 Sek.)
       • TV-Sender
       • Kinofilme
       • YouTuber
       • Games
     

-->  Trenner  (max. 30 Sek.)
       • TV-Sender
       • Online-Kanäle

Serien von zwei oder mehr inhaltlich/thematisch u/o gestalterisch/formal zusammenhängenden Trailern und/oder Teasern oder Trennern können ebenfalls eingereicht werden. Gesamtlänge der zur Serie zusammengefassten Einzelmotive:

a) Trailer & Teaser = max. 300 Sek.; siehe WICHTIG

b) Trenner = max. 60 Sek.; siehe WICHTIG

 

Kategorie 3
WEB & MOBILE

Einzelspot oder Spotserie
-->  Online Einzelspot (max. 300 Sek.)
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising
-->  Online Spotserie (max. 300 Sek.)
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising; Motiv-Variationen einer sich durch zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee (siehe WICHTIG)
 

Kategorie 4
DIGITALE KAMPAGNE

Erklärfilm (Schnittversion max. 120 Sek.)
-->  Online-Kampagnen (Websites, Microsites, Virales Marketing) Online-Kampagnen, die Marketingbotschaften über themenrelevante Content-Plattformen und durch die Einbindung von Konsumenten vermitteln

 

Kategorie 5
MOBILE / APP

Erklärfilm (Schnittversion max. 120 Sek.)
-->  speziell für mobile Endgeräte entwickelte Werbemittel und Apps

 

Kategorie 6
ANIMATED COM

Einzelspot oder Spotserie
-->  TV-, Kino-, Online - Spots (max. 90 Sek.)
       sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising
-->  TV-, Kino-, Online - Spotserien (max. 150 Sek.)
       sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising; Motiv-Variationen einer sich durch zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee (siehe WICHTIG)

 

Kategorie 7
DIGITALE INNOVATION

-->  Innovative Anwendungsformen digitaler Medien u/o Technik im Bereich Bewegtbildkommunikation (max. 180 Sek.)

 

WETTBEWERBSBEITRÄGE

Es dürfen nur Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden, die erstmalig nach dem 01.10.2015 im deutschsprachigen Raum online waren oder zur Einschaltung kamen.
Paralleleinreichungen von identischen Arbeiten in verschiedenen Kategorien sind nicht möglich. Dagegen möglich sind Paralleleinreichungen in verschiedenen Umsetzungen/Schnittversionen zu einem Thema/Produkt.

WICHTIG

Beiträge / Spots in den Kategorien

  • TV & KINO
  • TRAILER / TEASER / TRENNER
  • WEB & MOBILE
  • ANIMATED COM
  • DIGITALE INNOVATION

müssen so eingereicht werden, wie sie gesendet/veröffentlicht wurden, d.h. ohne (zusätzlichen) Vor- und/oder Abspann sowie ohne Logo-Einblendungen der Agentur oder Filmproduktion.
Bei Spotserien müssen die einzelnen Motive durch 2 Sekunden Schwarzfilm getrennt sein (die jeweiligen "2 Sekunden Schwarzfilm" zählen nicht zur Gesamtlänge der Einreichung).

EINSENDESCHLUSS, ANMELDUNG UND EINREICHUNG

Die Einreichefrist endete am 3. März 2017

Anmeldung und Einreichungen zum Wettbewerb erfolgen ausschließlich hier.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Festivalbüro gerne zur Verfügung unter
Telefon +49 (0) 751 36665-11 oder per E-Mail unter teilnehmer@spotlight-festival.de.

 

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt bei spotlight PROFESSIONALS sind
Agenturen, Filmproduktionen, Auftrag gebende bzw. werbetreibende Firmen und Institutionen Einzelpersonen wie CDs, ADs, Regisseure, Kameraleute sowie (in alphabetischer Reihenfolge) Animationskünstler, Autoren/Texter, Cutter, Komponisten, Maskenbildner, Schauspieler, Set-Designer, Sound-Designer, Stylisten, Visual-Effects-Artists u.a..

 

FORMATVORGABEN

Beiträge sind ausschließlich im H.264 Format nach folgenden Vorgaben einzureichen:

Container: MOV; Codec: H.264; Bildrate: 25p (Vollbilder); Codierung: Mehrere Durchgänge / Multipass (Beste Qualität); Datenrate: auf 8.000 kbps (CBR/konstant) begrenzen;
Ton: WAV oder AAC mit mindestens 192kbps, 85 dB leq (m), Maximalpegel -3dbFS; Auflösung: 1080p (1920 x 1080).

 

TEILNAHMEGEBÜHREN

Teilnahmegebühr pro Spot bzw. Beitrag:

  •  EURO 220,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 261,80)
  •  Für jeden weiteren Spot bzw. Beitrag desselben Einreichers in derselben Kategorie: EURO 160,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 190,40)

Teilnahmegebühr für eine Spotserie in den Kategorien
TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER, WEB & MOBILE und ANIMATED COM:

  • 1. Motiv: EURO 220,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 261,80)
  • Jedes weitere Motiv EURO 110,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 130,90)

 

Hinweis: Einreichungen aus dem Ausland sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

 

Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto zu überweisen:

spotlight Internationales Werbefestival GmbH Baden-Württembergische Bank
BLZ: 600 501 01
KtNr.: 1022647
IBAN: DE26600501010001022647 BIC: SOLADEST

Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Einreichers.

Bitte beachten:
Aus der Überweisung müssen Name und Sitz des Einreichers, der als Einsender bei der Anmeldung registriert wurde, eindeutig hervorgehen.
Einreichungen, für die die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

 

PREISVERGABE

Die spotlight-Awards werden von der Fachjury und der Publikumsjury separat vergeben.
Die Fachjury vergibt spotlight-Awards in den Kategorien
TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER , WEB & MOBILE,
DIGITALE KAMPAGNE, MOBILE / APP, ANIMATED COM und DIGITALE INNOVATION.
Die Publikumsjuryjury vergibt spotlight-Awards in den Kategorien
TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER , WEB & MOBILE  und ANIMATED COM.
Die Fachjury bewertet sämtliche eingereichten und dem Reglement entsprechenden Spots. Die Wettbewerbsrolle für die Publikumsjury setzt sich zusammen aus den von der spotlight- Vorjury nominierten und den von der spotlight-Fachjury in die Shortreel gewählten Wettbewerbsbeiträgen.
Die Publikumsjury bewertet die Spots mittels digitaler Abstimmung.

 

JURIERUNG UND AWARDVERLEIHUNG

Die jeweilige Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Kreation, Produktion, Marketing, Medien, Lehre und Forschung.
Die Zusammensetzung der Fachjury des 20. Festivals für Bewegtbildkommunikation spotlight wird im Februar 2017 auf der Homepage des Festivals unter www.spotlight-festival.de veröffentlicht.
Die spotlight-Awards werden in den Kategorien TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER, WEB & MOBILE,  DIGITALE KAMPAGNE, MOBILE / APP, ANIMATED COM und DIGITALE INNOVATION je einmal in Gold, Silber und Bronze vergeben. Im begründeten Ausnahmefall hat die Fachjury die Möglichkeit, auch andere Gewichtungen vorzunehmen: So ist anstelle der Vergabe von 1 x Gold und 1 x Silber und 1 x Bronze ersatzweise auch die Vergabe von 2 x Silber und 1 x Bronze beziehungsweise umgekehrt möglich oder gegebenenfalls auch 3 x Bronze. Ebenso kann die Fachjury bei entsprechend hoher Leistungsdichte in einer Wettbewerbskategorie auch mehr als drei Awards vergeben. Im begründeten Ausnahmefall kann die Fachjury in einer Wettbewerbskategorie auch weniger als drei Awards vergeben.

Die Fachjury tagt am 5. Mai 2017 in Stuttgart.

Die Preisverleihung für alle Kategorien findet am 6. Mai 2017 in Stuttgart statt.

Einreicher erhalten sowohl zu einer der beiden Publikumsabstimmungen, die am 4. und 6. Mai 2017 in Stuttgart stattfinden, als auch für die Preisverleihung im Rahmen der Award-Gala am Abend des 6. Mai 2017 zwei kostenfreie Tickets.

 

VERANSTALTER

spotlight Internationales Werbefestival GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Peter Frey Ittenbeuren 5
D 88212 Ravensburg
Tel: 0049 (0)751 / 36665 – 11
Fax: 0049 (0)751 / 36665 – 29

 

GARANTIE UND RECHTEEINRÄUMUNG

Der Einreicher garantiert, Inhaber aller Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. – soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist – die vorherige Zustimmung aller betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten und aller sonstigen Mitwirkenden an der Herstellung der Produktion erhalten zu haben und über diese Rechte im Rahmen des Festivals zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen und diese für die Dauer des Festivals übertragen zu dürfen und garantiert ferner, dass Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Der Einreicher steht dafür ein, dass die abgebildeten Personen und Inhaber der abgebildeten Werke ihre sämtlichen erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Festivals und seiner publizistischen Auswertung eingeräumt haben. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einreicher dem Veranstalter im Rahmen des Festivals folgende Rechte:
Der Einreicher überträgt dem Veranstalter für die Dauer des Festivals und zu seiner publizistischen Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Fernsehen, Rundfunk, Internet (unabhängig von der Art der Übertragung), Kino, Presse, per Video, CD, CD-ROM, DVD und allen bekannten digitalen Speichermedien das nicht-ausschließliche Recht, die Produktion unter Verwendung des Werkes, von Teilen oder Bearbeitungen derselben sowie Fotos auch ausschnittsweise zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, wiederzugeben, darzustellen und wahrnehmbar zu machen. Damit verbunden ist das Recht, im Zusammenhang mit der Produktion Preise auszuloben, Ausschreibungen zu veranstalten und Gebühren (Teilnahmegebühr sowie Eintrittsgebühr für Publikumsveranstaltungen) zu vereinnahmen.
Der Einreicher berechtigt den Veranstalter unwiderruflich unentgeltlich die eingereichte Produktion insbesondere für den Fall, dass diese für die Endausscheidung nominiert wird,
zu vervielfältigen, vor, während und nach dem Festival und als Dauersendung öffentlich vorzuführen, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern sowie den Titel zu verwenden Medienpartnern (TV, Presse, Internet) und Sponsoren zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Verfügung zu stellen und berechtigt diese, die Beiträge auch zu Abstimmungszwecken öffentlich vorzuführen oder zu senden.
Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals sowie zu Abstimmungszwecken ohne örtliche Einschränkung via Internet vor, während und nach dem Festival zeitlich unbegrenzt elektronisch wahrnehmbar zu machen sowie in sogenannten linearen und interaktiven Online-Diensten, On- Demand-Abrufdiensten, die nicht unter das Senderecht fallen, zu verwenden, zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Herstellung einer CD-Rom und/oder DVD zu verwenden, bearbeiten und mit anderen Werken zu verbinden sowie diese CD/DVD zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals unabhängig vom Format zu vervielfältigen und öffentlich vorzuführen und zu verbreiten.
Zu diesem Zweck hat der Einreicher sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die für eine solche Vorführung/Veröffentlichung eingehalten werden müssen, erfüllt sind. Werden durch die Vorführung/Veröffentlichung durch den Veranstalter irgendwelche Rechte verletzt, haftet hierfür ausschließlich der Einreicher, der den Veranstalter von jeglichen Inanspruchnahmen dritter Seite vollständig freistellt.
Die Preisträger sind berechtigt, die spotlight-Awards für Werbezwecke gebührenfrei zu nutzen.

ZUSICHERUNG

Der Einreicher versichert, dass der vorstehenden Rechteübertragung fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte sowohl des Auftraggebers, des Einreicher, möglicher Miturheber also auch sonstiger Dritter nicht entgegenstehen und stellt den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren, frei.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.