Teilnahmebedingungen spotlight 2013

Teilnahmebedingungen 2013 zum Download (PDF)

 

VORBEMERKUNG

spotlight ist ein einmal jährlich in Deutschland stattfindendes internationales Werbefilmfestival.

Es setzt sich zusammen aus den beiden Wettbewerbs-Sektionen „spotlight“ und „spotlight STUDENTS“.

„spotlight“ bezeichnet den Profi-Wettbewerb für kommerziell produzierte und eingesetzte Spots, eingereicht von Filmproduktionen, Werbeagenturen, Werbetreibenden etc. (im Folgenden Einsender genannt).

„spotlight STUDENTS“ bezeichnet den Nachwuchs-Wettbewerb für kommerziell oder frei produzierte Spots, eingereicht von Filmhochschülern etc. (im Folgenden ebenfalls Einsender genannt).

Die in beiden Wettbewerbs-Sektionen „spotlight“ und „spotlight STUDENTS“ eingereichten Spots werden sowohl durch eine Publikumsjury als auch durch eine Fachjury beurteilt. Publikumsjury und Fachjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Doppelauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.

 

VERANSTALTER

Das 16. Internationale Werbefilmfestival spotlight (im Folgenden „Festival“ genannt) findet am

14./15. März 2013 in Mannheim statt.

Veranstalter ist die „spotlight Internationales Werbefestival GmbH“ mit Sitz in Ravensburg, vertreten

durch die Geschäftsführer Peter Frey und Thomas Falkenstein.

 

Für das Festival gelten folgende Teilnahmebedingungen:

 

KATEGORIEN UND SONDERPREISE

Wettbewerbsbeiträge sind alle zu werblichen Zwecken gestalteten Formen der Bewegtbildkommunikation,

die insbesondere den folgenden Kategorien zugeordnet eingereicht werden können:

 

 1 I KATEGORIE tv & kino

TV- und Kinospots sämtlicher Bereiche (von Markenwerbung bis Social Advertising), die erstmalig nach dem 01.01.2011 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zur Einschaltung kamen bzw. gesendet wurden und nicht länger sind als 180 Sekunden.

Bitte beachten: Wie am 29.01.2013 bekannt gegeben, erhöht sich die zulässige Länge auf 240 Sekunden.

 

2 I KATEGORIE web & mobile

Ausschließlich über das Internet oder mobile Endgeräte verbreitete Spots sämtlicher Bereiche (von Markenwerbung bis Social Advertising), die erstmalig nach dem 01.01.2011 online waren und nicht länger sind als 180 Sekunden.

Bitte beachten: Wie am 29.01.2013 bekannt gegeben, erhöht sich die zulässige Länge auf 240 Sekunden.

 

3 I KATEGORIE cases

Sämtliche Formate der werblichen Bewegtbildkommunikation, die - abweichend vom selbsterklärenden linearen Spot-Prinzip - einer angehängten oder begleitend eingereichten Erläuterung und/oder einer Ergebnisdokumentation bedürfen, um von der Fachjury bewertet werden zu können.

Maximale Dauer der Schnittversion: 240 Sekunden.

Bitte beachten: Wie am 29.01.2013 bekannt gegeben, erhöht sich die zulässige Länge auf 300 Sekunden.

 

4 I SONDERPREIS beste internationale adaption

Sämtliche Formate internationaler werblicher Bewegtbildkommunikation, die für den deutschsprachigen Raum/Markt adaptiert und erstmalig ab dem 01.01.2011 zur Einschaltung kamen, gesendet wurden oder online waren. Maximale Dauer 180 Sekunden.

Bitte beachten: Wie am 29.01.2013 bekannt gegeben, erhöht sich die zulässige Länge auf 240 Sekunden.

 

Alle Wettbewerbsbeiträge können nur in einer Kategorie eingereicht werden.

 

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt am „spotlight“-Hauptwettbewerb sind Agenturen, Filmproduktionen, Auftrag gebende bzw. werbetreibende Firmen und Institutionen sowie Einzelpersonen (CDs, ADs, Autoren, Regisseure, Kameraleute, etc.).

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb „spotlight STUDENTS“ sind Studenten der Filmhochschulen und Filmklassen, die bei der Produktion des/der eingereichten Spots maßgeblich beteiligt waren, wie z.B. Regie, Kamera, Produktion (weitere Besonderheiten siehe auch „spotlight STUDENTS“).

Beiträge des Wettbewerbs „spotlight STUDENTS“ können nicht gleichzeitig am „spotlight“-Hauptwettbewerb teilnehmen und umgekehrt.

 

PREISVERGABE

Die spotlight-Awards werden sowohl im „spotlight“-Hauptwettbewerb als auch in der Wettbewerbs-Sektion „spotlight STUDENTS“ jeweils in den Kategorien tv & kino und web & mobile separat vergeben. Und zwar jeweils sowohl von der Publikumsjury als auch von der Fachjury.

Im „spotlight“-Hauptwettbewerb vergibt die Fachjury zusätzlich spotlight-Awards in der Kategorie cases

sowie den Sonderpreis beste internationale adaption.

Sämtliche eingereichte und dem Reglement entsprechende Spots werden von der Fachjury bewertet.

Für die Veranstaltung mit der Publikumsjury behält sich die Festivalleitung eine Vorauswahl der eingereichten Spots vor. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn mehr Beiträge eingehen als am Publikumsabend gezeigt werden können.

Die Publikumsjury bewertet die Spots mittels digitaler Abstimmung. Die drei jeweils bestplatzierten Spots erhalten die spotlight-Awards in Gold, Silber und Bronze.

 

JURYSITZUNG UND AWARDVERLEIHUNG

Die Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Medien. Die Zusammensetzung der Fachjury 2013 wird im Januar 2013  im Internet unter der Adresse www.spotlight-festival.de veröffentlicht. Sie vergibt ebenfalls in beiden Wettbewerbs-Sektionen und den drei Kategorien den spotlight-Award je einmal in Gold, Silber und Bronze. Im begründeten Ausnahmefall hat die Fachjury auch die Möglichkeit, eine andere Gewichtung vorzunehmen: So ist anstelle der Vergabe von

1 x Gold und 1 x Silber und 1 x Bronze ersatzweise auch die Vergabe von 2 x Silber und 1 x Bronze beziehungsweise umgekehrt möglich oder gegebenenfalls auch 3 x Bronze. Ebenso kann die Fachjury bei entsprechend hoher Leistungsdichte in einer Wettbewerbskategorie auch mehr als drei Awards vergeben. Im begründeten Ausnahmefall kann die Fachjury in einer Wettbewerbskategorie auch weniger als drei Awards vergeben, jedoch ist die Vergabe von mindestens einem Fachjury-Award innerhalb einer Wettbewerbskategorie bindend.

Der Sonderpreis beste  internationale adaption  im „spotlight“-Hauptwettbewerb wird von der Fachjury nur einmal vergeben.

Die Sitzung der Fachjury sowie der Wettbewerb mit Publikumsjury und Preisverleihung finden am

14./15. März 2013 in Mannheim statt.

Für den Wettbewerb mit Publikumsjury und anschließender Preisverleihung in Mannheim erhält jeder Einreicher zwei kostenfreie Tickets.

 

EINREICHUNG UND TEILNAHMEGEBÜHREN

Die Anmeldung und Einreichungen zu den Wettbewerben erfolgt ausschließlich über das Internet unter www.spotlight-festival.de. Folgen Sie den Instruktionen auf der Website.

Postalische Einreichungen auf Speichermedien können nur nach individueller Absprache mit dem Festivalbüro gegen eine Bearbeitungsgebühr von EURO 50,00 (zzgl. 19% MwSt.) vorgenommen werden. Medienträger, die postalisch übersandt wurden, gehen in das Eigentum des Veranstalters über und können nicht zurückgesendet werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen das spotlight-Festivalbüro gerne zur Verfügung unter Telefon +49 (0) 751-3666511 oder per E-Mail unter teilnehmer@spotlight-festival.de.

 

FORMATVORGABEN

Beiträge sind ausschließlich im H.264 Formatnach folgenden Vorgaben einzureichen:

Container: MOV; Codec: H.264; Bildrate: 25p (Vollbilder); Codierung: Mehrere Durchgänge / Multipass (Beste Qualität); Datenrate: auf 8.000 kbps (CBR/konstant) begrenzen;

Ton: WAV oder AAC mit mindestens 192kbps; Auflösung: 1080p (1920 x 1080).

 

WICHTIG: Die Beiträge / Spots müssen so eingereicht werden, wie sie gesendet/veröffentlicht wurden, d.h. ohne Vor- und/oder Abspann sowie ohne Logo-Einblendungen der Agentur oder Filmproduktion.

Teilnahmegebühr pro Spot bzw. Beitrag in allen Kategorien: EURO 200,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 238,00)

Für jeden weiteren Spot bzw. Beitrag desselben Einreichers in derselben Kategorie:

EURO 150,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 178,50)

 

spotlight Internationales Werbefestival GmbH

Baden-Württembergische Bank

BLZ: 600 501 01

Kto.Nr.: 1022647

IBAN: DE26600501010001022647

BIC: SOLADEST

 

Sobald die Einreichung erfolgreich abgeschlossen wurde erhält der Einreicher eine Rechnung per eMail. Zusätzlich wird die Rechnung im Anmeldesystem hinterlegt. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Einreichers.

 

WICHTIG: Aus der Überweisung müssen  Name und Sitz der Firma, die als Einreicher bei der Anmeldung registriert wurde, eindeutig hervorgehen.

Beiträge, für die die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

 

BESONDERHEITEN „SPOTLIGHT STUDENTS“

Für die Teilnahme am Wettbewerb „spotlight STUDENTS“ wird keine Gebühr erhoben. Als Nachweis ist im Rahmen des Einreichevorgangs im Internet eine Kopie/Scan des Studentenausweises bzw. eine Bescheinigung der jeweiligen Filmhochschule beizufügen. Bitte folgen Sie den Anweisungen.

 

EINSENDESCHLUSS

Einsendungen müssen bis spätestens 25.01.2013 online unter www.spotlight-festival.de bzw. per Post oder Kurier unter folgender Adresse eingegangen sein:

(ACHTUNG: Einsendeschluss verlängert bis 15.02.2013)

 

spotlight 2013

Internationales Werbefilmfestival Festivalbüro

Ittenbeuren 5

D-88212 Ravensburg

 

GARANTIE UND RECHTEEINRÄUMUNG

Der Einsender garantiert, Inhaber aller Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. – soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist – die vorherige Zustimmung aller betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten und aller sonstigen Mitwirkenden an der Herstellung der Produktion erhalten zu haben und über diese Rechte im Rahmen des Festivals zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen und diese für die Dauer des Festivals übertragen zu dürfen und garantiert ferner, dass Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die abgebildeten Personen und Inhaber der abgebildeten Werke ihre sämtlichen erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Festivals und seiner publizistischen Auswertung eingeräumt haben. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einsender dem Veranstalter im Rahmen des Festivals folgende Rechte:

Der Einsender überträgt dem Veranstalter für die Dauer des Festivals und zu seiner publizistischen Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Fernsehen, Rundfunk, Internet (unabhängig von der Art der Übertragung), Kino, Presse, per Video, CD, CD-ROM, DVD und allen bekannten digitalen Speichermedien das nicht-ausschließliche Recht, die Produktion unter Verwendung des Werkes, von Teilen oder Bearbeitungen derselben sowie Fotos auch ausschnittsweise zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, wiederzugeben, darzustellen und wahrnehmbar zu machen. Damit verbunden ist das Recht, im Zusammenhang mit der Produktion Preise auszuloben, Ausschreibungen zu veranstalten und Gebühren (Teilnahmegebühr sowie Eintrittsgebühr für Publikumsveranstaltungen) zu vereinnahmen.

 

Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter unwiderruflich unentgeltlich die eingereichte Produktion insbesondere für den Fall, dass diese für die Endausscheidung nominiert wird, insbesondere

zu vervielfältigen,

vor, während und nach dem Festival und als Dauersendung öffentlich vorzuführen, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern sowie den Titel zu verwenden,

Medienpartnern (TV, Presse, Internet) und Sponsoren zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Verfügung zu stellen und berechtigt diese, die Beiträge auch zu Abstimmungszwecken öffentlich vorzuführen oder zu senden.

zum Zwecke der Bewerbung des Festivals sowie zu Abstimmungszwecken ohne örtliche Einschränkung via Internet vor, während und nach dem Festival zeitlich unbegrenzt elektronisch wahrnehmbar zu machen sowie in sogenannten linearen und interaktiven Online-Diensten, On-Demand-Abrufdiensten, die nicht unter das Senderecht fallen, zu verwenden, zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Herstellung einer CD-Rom und/oder DVD zu verwenden, bearbeiten und mit anderen Werken zu verbinden sowie diese CD/DVD zu vervielfältigen und zu verbreiten.

zum Zwecke der Bewerbung des Festivals unabhängig vom Format zu vervielfältigen und öffentlich vorzuführen und zu verbreiten.

 

Zu diesem Zweck hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die für eine solche

Vorführung/Veröffentlichung eingehalten werden müssen, erfüllt sind. Werden durch die Vorführung/Veröffentlichung durch den Veranstalter irgendwelche Rechte verletzt, haftet hierfür ausschließlich der Teilnehmer, der den Veranstalter von jeglichen Inanspruchnahmen dritter Seite vollständig freistellt.

Die Preisträger sind berechtigt, die spotlight-Awards für Werbezwecke gebührenfrei zu nutzen.

 

ZUSICHERUNG

Der Einsender versichert, dass der vorstehenden Rechteübertragung fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte sowohl des Auftraggebers, des Einsenders, möglicher Miturheber also auch sonstiger Dritter nicht entgegenstehen und stellt den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren, frei.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Teilnahmebedingungen 2013 zum Download (PDF)